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Zusammenfassung:
Deutschland importiert 67 % seines Primärenergieverbrauchs zu Importkosten von durchschnittlich 2 % des BIP. Preisanstiege bedeuten damit einen erheblichen Verlust an Realeinkommen, der zudem ungleich zwischen Haushalten mit höherem und niedrigem Energiebedarf verteilt ist. Die Politik kann in Form von Transfers oder Preissubventionen gegensteuern. Dabei entstehen zwei grundsätzliche Anreizprobleme: (1) Preissubventionen (ebenso wie die Senkung von staatlichen Abgaben auf Energie) senken Einsparanreize und werden nur zu einem begrenzten Teil an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben. Gezielte Transfers an betroffene Haushalte erhalten zwar weitgehend Einsparanreize, da sie den Preismechanismus nicht verzerren. Sie sind aber kurzfristig administrativ schwierig umzusetzen. Sowohl Preissubventionen als auch gezielte Transfers schaffen zudem (2) ein dynamisches Anreizproblem: Wenn Nutzerinnen und Nutzer fossiler Energie grundsätzlich erwarten, in Energiekrisen durch den Staat entlastet zu werden, wirkt dies wie eine implizite Versicherung gegen fossile Preisrisiken. Dadurch sinkt langfristig der Anreiz, fossile Energieimporte durch alternative, heimisch erzeugte Energie zu ersetzen, insbesondere durch Strom aus Erneuerbaren Energien. Die Kosten staatlicher Entlastungsmaßnahmen infolge hoher Erdgaspreise im Zuge der Energiekrise 2022/23 betrugen 71 Mrd. € für gezielte, an Energiekosten ausgerichteten Maßnahmen beziehungsweise 187 Mrd. € unter Berücksichtigung allgemeiner Einkommensentlastungen. Tritt statistisch alle 20 Jahre eine derartige Energiekrise auf, so entspricht die staatliche Versicherung gegen fossile Energiekrisen einer Subvention von 15-40 €/tCO2 bei Erdgas. Sie erhöht damit systematisch die Abhängigkeit von Gasimporten und begünstigt so künftige Krisen. Entlastungsmaßnahmen können dieses Problem vermeiden, wenn ihre fiskalischen Kosten über eine spätere Anhebung der Abgaben auf fossile Energie refinanziert werden.