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Zusammenfassung:
Im Sommer legt die EU-Kommission einen Vorschlag zur Anpassung des Emissionshandels vor. Auf dem Prüfstand steht vor allem, ob die Zahl neuer Zertifikate weiterhin bis 2039 auf Null gehen und damit die regulierten Sektoren praktisch vollständig klimaneutral sein sollen. Damit die anstehenden Diskussionen sich nicht in den zahlreichen Detailfragen und einem begrifflichen Wirrwarr verlieren, braucht es eine Anbindung an eine übergeordnete Logik mit entsprechenden Grundsatzerwägungen, die auf konkrete Reformoptionen heruntergebrochen und als Bewertungsmaßstab dienen kann. Dieser Artikel beschreibt wesentliche Eckpunkte und kann damit als Kompass für die anstehende Reform dienen.