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Bericht

CCS in Deutschland rechtlich auf unvermeidbare Restemissionen begrenzen: Stellungnahme zur KSpG-Novelle

Urheber*innen

Hornberg,  C.
External Organizations;

Kemfert,  C.
External Organizations;

Dornack,  C.
External Organizations;

Köck,  W.
External Organizations;

/persons/resource/Wolfgang.Lucht

Lucht,  Wolfgang
Potsdam Institute for Climate Impact Research;

Settele,  J.
External Organizations;

Töller,  A.E.
External Organizations;

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Zitation

Hornberg, C., Kemfert, C., Dornack, C., Köck, W., Lucht, W., Settele, J., Töller, A. (2024): CCS in Deutschland rechtlich auf unvermeidbare Restemissionen begrenzen: Stellungnahme zur KSpG-Novelle, Berlin : Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU), 10 p.


Zitierlink: https://publications.pik-potsdam.de/pubman/item/item_31775
Zusammenfassung
Carbon Capture and Storage (CCS) ist mit negativen ökologischen Folgen sowie mit schwer
abschätzbaren Risiken für Mensch und Umwelt verbunden. Zusätzliche Beeinträchtigungen
der ohnehin ökologisch stark belasteten Nordsee sollten auf ein absolut notwendiges Maß be-
schränkt werden. Weitere problematische Aspekte der CCS-Technologie sind ihr hoher Ener-
giebedarf, strukturelle Restemissionen (etwa durch unvollständige Abscheidung und Leckage)
sowie Flächenkonkurrenzen an Land und im Meer (z. B. mit Offshore-Windenergie, militärischer
Nutzung, Seeschifffahrt). Die hohen Kosten für Aufbau, langfristigen Erhalt und Monitoring
der Infrastruktur werden aller Voraussicht nach zu einem erheblichen Teil öffentlich finanziert
werden. In der aktuellen öffentlichen Diskussion werden die Potenziale von CCS stark betont,
während Grenzen und Risiken der Technologie tendenziell unterschätzt werden. Der Entwurf
des Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetzes (KSpTG) ermöglicht prinzipiell einen
sehr breiten Einsatz von CCS. Eine unzureichend regulierte Markteinführung von CCS könnte
jedoch den Umstieg auf erneuerbare Energien und die Vermeidung von CO2-Emissionen aus
Industrie und Energiewirtschaft verzögern und verteuern. Zudem könnte eine zu breite Förde-
rung dazu führen, dass die auf Dauer begrenzten Speicherstätten (ggf. langfristig auch für
Kohlenstoffentnahme aus der Luft) ineffizient genutzt werden. Die Technologie sollte daher
nur gezielt zur Einlagerung von nach dem Stand der Technik unvermeidbaren Restemissionen
aufgebaut und eingesetzt werden. Es ist eine dringende Aufgabe, den Einsatzbereich von CCS
klar und verbindlich zu definieren, um die notwendige Infrastruktur bedarfsgerecht aufzubauen
und allen voran ökologische sowie energiewirtschaftliche Risiken zu minimieren. Diesem Zweck
dient die in diesem Papier vorgeschlagene Änderung des § 33 Abs. 5 des KSpTG-Entwurfs.