English
 
Privacy Policy Disclaimer
  Advanced SearchBrowse

Item

ITEM ACTIONSEXPORT

Released

Report

Praktische und rechtliche Erwägungen zur Finanzierung von Klimaanpassung im Mehrebenensystem – Das Finanzpaket 2025

Authors

Verheyen,  Roda
External Organizations;

Franke,  Johannes
External Organizations;

Latsch,  Arthur
External Organizations;

External Resource
No external resources are shared
Fulltext (restricted access)
There are currently no full texts shared for your IP range.
Fulltext (public)
Supplementary Material (public)
There is no public supplementary material available
Citation

Verheyen, R., Franke, J., Latsch, A. (2026): Praktische und rechtliche Erwägungen zur Finanzierung von Klimaanpassung im Mehrebenensystem – Das Finanzpaket 2025, Potsdam : Potsdam Institute for Climate Impact Research, 71 p.
https://doi.org/10.48485/pik.2026.02


Cite as: https://publications.pik-potsdam.de/pubman/item/item_34044
Abstract
Das im Auftrag der Wissenschaftsplattform Klimaschutz erstellte Rechtsgutachten analysiert die verfassungs- und finanzrechtlichen Grundlagen der Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen im föderalen Mehrebenensystem in Deutschland. Es verbindet eine systematische Auswertung des Völker-, Europa- und Verfassungsrechts mit einer detaillierten Untersuchung des einfachen Bundes- und Landesrechts, insbesondere des seit 2024 geltenden Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG). Dabei liegt der Fokus auf dem Finanzverfassungsrecht. Untersucht werden die Aufgaben- und Finanzierungsverantwortlichkeiten von Bund, Ländern und Kommunen sowie die rechtlichen Grenzen gemeinsamer Finanzierung. Darauf aufbauend bewerten die Autor:innen die Grundgesetzänderungen des Finanzpakets 2025, insbesondere die Bereichsausnahme von der Schuldenbremse (Art. 109 GG) und das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (Art. 143h GG), im Hinblick auf ihre Eignung zur Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Das Gutachten zeigt auf, dass Bund, Länder und Kommunen aufgrund grundrechtlicher Schutzpflichten sowie einfachgesetzlicher Vorgaben, insbesondere des Klimaanpassungsgesetzes, zu wirksamer Klimaanpassung verpflichtet sind. Gleichwohl besteht eine strukturelle Diskrepanz zwischen dieser rechtlichen Verpflichtung und der tatsächlichen Finanzierungsarchitektur, insbesondere auf kommunaler Ebene.